Verkehrssituation Dahlemer Straße

Sehr geehrter Herr Dr. Fadavian,

immer wieder kommt es auf der Dahlemer Str. zu Ärger mit Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Zuletzt am Samstag, den 1. Mai geschehen, wo die Polizei herbeigerufen wurde. Die Anwohner der Dahlemer Str. sind darüber sehr besorgt, weil gerade mit Blick auf die vielen kleinen Kinder, die dort wohnen bzw. die vielen kleinen Besucher und Besucherinnen des Spielplatzes, die u.a. auch von den angrenzenden Schulen dort spielen, dies eine große Gefahr darstellt.

Hinzu kommt die Tatsache, dass der Bürgersteig der Dahlemer Str. aufgrund der vorhandenen Ahornbäume nicht durchgängig gepflastert, sondern mit einer wassergebundenen Deckschicht und Splitt versehen ist, was dazu führt, dass die Kinder mit ihren Rollern und kleinen Fahrrädern die Straße in diesem Abschnitt nutzen, was nicht im Sinne der Kinder sein kann und eine Gefahr darstellt.

Im Rahmen dieser Tatsache hat es wohl zuletzt auf Initiative der Anwohner eine mehrwöchige Geschwindigkeitsmessung seitens der Städteregion gegeben, wie uns berichtet wurde.

Wir möchten Sie freundlich bitten, uns mit Blick auf eine Lösung der Situation nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Was hat die Geschwindigkeitsüberprüfung für ein Ergebnis gebracht?
  2. Was hat die Begehung durch das Grünflächenamt für ein Bild hinsichtlich des Zustands der noch vorhandenen Ahornbäume ergeben?
  3. Kann seitens der Verwaltung sichergestellt werden, dass hier im Rahmen der Gefahrenabwehr keinerlei Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Zustands der Bäume ausgehen?
  4. Ist der Beschluss, der im Umwelt- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 14.03.2013, TOP 6 gefasst wurde: „…, die unmittelbar an der Dahlemer Straße (zwischen der Zufahrt Klösterchen und der ehemaligen Zufahrt zum Vetrotex-Parkplatz) stehenden Ahornbäume möglichst lange zu erhalten“ weiterhin aufrecht zu erhalten oder sind wir mittlerweile an dem Punkt angelangt, dass die Ahornbäume, weil sie als „Gefahrenbäume“ eingestuft werden müssen, nicht mehr erhalten werden können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre zeitnahe Rückmeldung.

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