Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung – Flüchtlingsunterkünfte

Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes /

Neubau von Flüchtlingsunterkünften in allen drei Stadtteilen

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath bittet um Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Unterbringung von zugewanderten Menschen in zeitgemäßen Unterkünften, die den aktuellen sozialen und ökologischen Standards entsprechen. Zielsetzung soll es dabei sein, innerhalb von 10 Jahren in jedem Stadtteil – Merkstein – Herzogenrath – Kohlscheid – eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Begonnen werden sollte damit spätestens im Jahr 2023 in dem Stadtteil, in dem die derzeitigen Unterkünfte am sanierungsbedürftigsten sind. Dazu ist dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung eine entsprechende Auflistung zur Entscheidung vorzulegen. Die Gelder, die durch die Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes rückwirkend zum 1.1.2021 an die Stadt Herzogenrath gezahlt werden, sollten in den ersten Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft fließen.

Begründung:

Die Besichtigung der Flüchtlingsunterkünfte am 28.08.2021 hat uns dazu bewegt, eine verbesserte Situation in der Unterbringung von Flüchtlingen schaffen zu wollen. Insbesondere möchten wir Sorge dafür tragen, dass keine weiteren Haushaltsmittel in abgenutzte Unterkünfte investiert werden, ohne hierdurch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Unterbringungssituation der betroffenen Menschen zu sorgen. Wir halten es insbesondere für sinnvoll,  völlig abgenutzte Objekte  zu veräußern und die finanziellen Mittel in neue Objekte zu investieren, die beispielsweise in modularer Bauweise errichtet werden könnten.

Seit Jahrzehnten werden die von der Stadt entweder im Eigentum oder aber in Anmietung befindlichen Unterkünfte, nicht zuletzt durch die starke Zuweisung der Flüchtlinge im Jahr 2015, stark beansprucht. Dies führt unweigerlich zu einer starken Abnutzung der Gebäude. Hinzu kommt, dass diese Gebäude aufgrund Ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung  nicht  als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind

D.h. seit Jahrzehnten werden immer wieder Haushaltsmittel in die Sanierung von Gebäuden gesteckt, ohne dauerhaft  in der Substanz eine wesentliche Verbesserung herbeizuführen, noch die Unterbringungssituation für die betroffenen Menschen auf Dauer zu verbessern. Hier sprechen wir nicht von „luxuriösen“ Unterkünften, wohl aber von Unterkünften, die den teils stark traumatisierten Menschen eine menschenwürdige Unterkunft bieten sollten.

Bedingt durch die Tatsache, dass sich die Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Gesetzgebungsverfahren befindet und wir davon ausgehen, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr durch den Bundesrat verabschiedet wird, sollen  rückwirkend zum 01.01.2021 auf der Basis der geduldeten Personen der Jahre 2018-2020 „unvorhergesehene“ Gelder in den Haushalt der Stadt Herzogenrath in Höhe von ca. 800.000,00 Euro fließen. Diese finanziellen Mittel sollten wir dem Personenkreis zukommen lassen, für den sie gedacht sind und sukzessive 3 neue Flüchtlingsunterkünfte in allen drei Stadtteilen in modularer Bauweise errichten.

Der Vorteil dieser Bauweise ist eine Planungs- und Investitionssicherheit durch Fixpreise sowie eine 70% kürzere Bauzeit durch serielle Produktion. Und sollte sich der Bedarf einmal ändern, erlaubt die freitragende Stahlskelettstruktur im Modulbau mit ihren nichttragenden Wänden das problemlose Anbauen, Aufstocken, Rückbauen und Umnutzen.

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